Bürgerbeteiligung unter Vorbehalt – Prüfung von Missständen gefordert

Das Beteiligungsgremium (BG) bringt hiermit seine Meinung zum Ausdruck, dass die Bürgerbeteiligung hinsichtlich der Sanierung des Weigandufers nicht im Sinne des §137 BauGB stattgefunden hat.