Bürgerbeteiligung unter Vorbehalt – Prüfung von Missständen gefordert
Das Beteiligungsgremium (BG) bringt hiermit seine Meinung zum Ausdruck, dass die Bürgerbeteiligung hinsichtlich der Sanierung des Weigandufers nicht im Sinne des §137 BauGB stattgefunden hat. Weder ist die Sanierung des Weigandufers mit den Betroffenen möglichst frühzeitig erörtert worden, noch sind die Betroffenen zur Mitwirkung bei der Sanierung und Durchführung der erforderlichen baulichen Maßnahmen angeregt und hierbei im Rahmen des Möglichen beraten worden.
Das BG sieht ohne tiefgreifende Änderungen im Beteiligungsprozess keine Grundlage für eine zukünftige vertrauensbasierte Bürgerbeteiligung. Um die Bürgerbeteiligung nicht vollständig zum Erliegen zu bringen, wird das BG unter Protest weiterhin tagen. Gleichzeitig verlangt das BG eine Aufarbeitung der Missstände vonseiten der zuständigen Bezirks- und Landesinstitutionen. Sollte eine Aufarbeitung blockiert werden oder gleichartige Missstände erneut auftreten, behält sich das BG vor, weitere juristische Schritte zu prüfen oder seine Tätigkeit per Beschluss einzustellen.
GRÜNDE: Zu keinem Zeitpunkt hat es Bestrebungen vonseiten der Vertreter des Bezirksamtes gegeben, die Betroffenen durch Informationen in die Lage zu versetzen, eigene Vorschläge zur Sanierung des Weigandufers zu erarbeiten.
Stattdessen hat das Bezirksamt eine umfassende Information der Betroffenen hinausgezögert und verweigert. Zudem wurde das BG über Monate mit falschen Informationen in die Irre geführt. Mehrfach wurde verlautet, dass der Informationsprozess nunmehr beendet sei, obwohl der Meinungsbildungsprozess unter den Betroffenen noch lange nicht beendet war und wichtige Informationen fehlten.
Ebenfalls beschädigt wurde das Vertrauen in die Integrität und Glaubwürdigkeit des Bezirksamts, als es öffentlich verkündete, mit den Betroffenen (AnwohnerInnen) sei eine gemeinsame Lösung gefunden worden, oder der BUND sei in die Planungen einbezogen gewesen. Beides ist unwahr und vermittelte in der Öffentlichkeit ein falsches positives Bild über die Einschätzungen der Planungen des Bezirksamts.
Für eine umfassende Information waren die Betroffenen auf eigene Recherchen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW), der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klima (SenUVK), der Senatsverwaltung des Inneren (SenInn) und den Berliner Wasserbetrieben (BWB) angewiesen, sowie auf Bürgeranfragen in der BVV. Erst dadurch sahen sich die BürgerInnen letztlich in der Lage, eigene konkrete Sanierungsvorschläge zu machen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Bauaufträge bereits vergeben, und ein Teilabschnitt des Bauvorhabens bereits so gut wie realisiert. Eine Berücksichtigung der Sanierungsvorschläge aus dem Kreis der Betroffenen war daher so gut wie aussichtslos, allein schon wegen zusätzlicher Kosten (wegen Bauverzögerungen und Vertragsstrafen). Das alles ist nicht im Sinne des §137 BauGB.
Zum Teil ist das unzureichende Beteiligungsverfahren darauf zurückzuführen, dass es seit Bestehen des Gremiums im Jahre 2012 versäumt wurde, eine verbindliche Beteiligungsstruktur in Form einer Geschäftsordnung und einer Kooperationsvereinbarung zu erstellen, wie es die Ausführungs-vorschriften des Landes Berlin aus dem Jahre 1995 zum Besonderen Städtebaurecht §§ 136-171 des Baugesetzbuches (BauGB), Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (AV BauGB-San), Abschnitt: Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen“ darstellen. Diese Ausführungsvorschriften waren zwar Grundlage für die im selben Sanierungsgebiet, Teilgebiet KMS zuständige Lenkungsgruppe, nicht aber für das Beteiligungsgremium Sonnenallee.
Beteiligungsgremium Sonnenallee, Beschluss vom 28.10.2019
Ansehen:
Beschluss_A_-_Prüfung_Bürgerbeteiligung_-_BG_Sitzung_Oktober_2019
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